Wir zeigen, wie das möglich ist
Immobilienmakler beauftragen für Ihre Immobilie oder Grundstück
Maklerauftrag
Ein Immobilienmakler kann erst dann tätig werden, wenn der Maklerauftrag erteilt wurde – dies ist eine Voraussetzung, aus welcher sich später auch der Provisionsanspruch ergibt. Wenn eine Immobilie zum Verkauf angeboten wird, muss sich der Verkäufer für einen Makler entscheiden, der die Vermarktung übernimmt.
Als Bauträger sind wir immer interessiert an Grundstücken oder Immobilien, die veräußert werden müssen. Ebenso wickeln wir auch den Verkauf von Objekten ab. Damit können Sie uns ebenfalls einen Maklerauftrag erteilen.
Formen des Maklervertrags
Beim Immobilienverkauf stehen drei Varianten der Zusammenarbeit zur Verfügung:
Ziel: Sicherheit für alle Parteien
Das oberste Ziel ist bei einem Maklerauftrag die Sicherheit für alle beteiligten Parteien, denn so kann etwa der Makler eine andere Form der Vermarktung starten, wenn dieser weiß, dass seine Provision sicher ist (wie es etwa beim qualifizierten Makleralleinauftrag der Fall ist). Zusätzlich hat der Verkäufer auch die Gewissheit, dass definitiv ein Käufer gefunden wird – die Frage ist hierbei nur, ob es schneller geht oder einige Wochen dauert. Insbesondere in Ortskernen oder anderen attraktiven Standorten ist ein Verkauf in der Regel schnell realisiert.